Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
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Die Siegaue ist ein Naturschutzgebiet aus dem Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Erhaltung natürlicher Lebensräume und der wild lebenden Tiere und Pflanzen Europas von 1992 haben sich die Staaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, die Lebensräume und Quartiere der Fledermäuse zu erhalten.

Die FFH-Richtlinie fordert einen strengen gesetzlichen Schutz für bestimmte Arten, die in ihrem Anhang IV aufgelistet sind. Dazu gehören alle Fledermausarten Europas.

Für einige ausgewählte Arten, die im Anhang II der Richtlinie aufgeführt sind, müssen die EU-Staaten spezielle Schutzgebiete zu ihrer Erhaltung ausweisen. Folgende Fledermausarten stehen in diesem Anhang II: Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Teichfledermaus, Wimperfledermaus und Mopsfledermaus. Von diesen Arten kommen alle bis auf die Mopsfledermaus auch in Bonn und/oder Umgebung vor.
Weitere Schutzgebiete müssen um bestimmte Lebensraumtypen ausgewiesen werden. Unter denen sind auch viele Waldtypen, die als Lebensräume von Fledermäusen wertvoll sind. Die FFH-Gebiete sind Bausteine für das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Zu diesem Netzwerk gehören auch der Kottenforst, das Siebengebirge sowie Siegaue und Siegmündung. Karten sowie allgemeine Informationen über die Schutzgebiete der Stadt Bonn (Regierungsbezirk Köln) und weitere in ihrer Umgebung findet man im Internet auf den Seiten über Nordrhein-Westfalens Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete (Nr. DE-5308-303, DE-5309-301 und DE-5208-301).

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Die Siegaue in Niederkassel Mondorf ist ein geschütztes Gebiet, in dem zum Beispiel Rauhhautfledermäuse balzen.
Das Natura 2000-Gebiet Siebengebirge umfasst die Ofenkaulen und hat die Erhaltung einiger Fledermausarten als Schutzziel. Die historischen Bergwerke der Ofenkaulen sind nämlich heute ein Fledermausquartier, das zu den bedeutendsten in Deutschland zählt und die meisten winterschlafenden Großen Mausohren in Nordrhein-Westfalen beherbergt. Der BAFF hat dieses Quartier erforscht und Veröffentlichungen darüber geschrieben.

Über die FFH-Richtlinie informiert das Bundesamt für Naturschutz auf seiner Homepage (> Themen > Natura 2000). Ausführlichere Informationen, auch über den Stand ihrer Umsetzung in den einzelnen EU-Staaten, gibt es auf der Homepage der Europäischen Kommission (> Newsletter Natura).

Vorläufer der FFH-Richtlinie war die Berner Konvention, die jedoch zu den internationalen Übereinkommen gehört und somit nicht denselben bindenden Charakter hat wie eine Richtlinie in der EU.