Schutz & Recht
In Deutschland sind alle FledermĂ€use gesetzlich streng geschĂŒtzt!
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Wir Menschen mĂŒssen FledermĂ€use schĂŒtzen. Alle FledermĂ€use sind bedrohte Tierarten. Viele sind sogar vom Aussterben bedroht. Es liegt an uns, ihr Überleben zu sichern. Das Foto zeigt eine BreitflĂŒgelfledermaus.

Niemand darf sie verletzen oder gar töten. Genau wie die FledermĂ€use selber stehen auch ihre Quartiere unter Schutz. Es ist verboten, ihre Verstecke und SchlafplĂ€tze zu zerstören oder zu beschĂ€digen. EingĂ€nge zu Fledermausbehausungen (zum Beispiel Höhlen) dĂŒrfen nicht verschlossen werden. Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor.

FledermĂ€use gehören ĂŒberall in Europa zu den geschĂŒtzten Tierarten, weil sie eine wichtige Funktion in Haushalt der Natur haben und viele Arten durch den Menschen in ihrem Bestand gefĂ€hrdet sind. Die Schutzbestimmungen fĂŒr diese fliegenden SĂ€ugetiere ist durch die Naturschutzgesetze von Bund und LĂ€ndern sowie die europĂ€ische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bestimmt. Sie setzen auch andere internationale Übereinkommen zum Schutz der FledermĂ€use um. Die aktuelle Situation, in der sich die Arten bei uns befinden, wird durch Rote Listen beschrieben.

Die Erhaltung der FledemĂ€use liegt in unseren HĂ€nden. Wir mĂŒssen Ă€ußerst rĂŒcksichtsvoll mit diesen sensiblen Tieren umgehen.

Wenn FledermÀuse Unterschlupf an bzw. in unseren HÀusern suchen, sollten wir sie gewÀhren lassen. Viele Arten sind davon abhÀngig, dass sie tolerante "Gastgeber" finden.
Sollten jedoch einmal Probleme auftreten und Maßnahmen zur Lenkung oder Umsiedlung notwendig sein, dann mĂŒssen die gut durchdacht und rechtlich abgesichert werden. Auch im eigenen Haus ist eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn man in das Leben oder Verhalten der FledermĂ€use eingreifen will.
Wenn Sie ein Fledermausquartier am Haus oder sogar FledermĂ€use im Haus haben, können wir vielleicht helfen, eine Lösung zu finden. Schutzmaßnahmen sind ein wichtiger Teil unserer BAFF-AktivitĂ€ten.

Schutzbestimmungen:
Im föderalen System Deutschlands liegt die Verantwortung fĂŒr den Naturschutz bei den BundeslĂ€ndern. Im Artenschutz mĂŒssen aber die Landesnaturschutzgesetze den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen. Deshalb ist fĂŒr den Schutz der FledermĂ€use in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz maßgebend. Es erfĂŒllt die EU-rechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und setzt sie in nationales Recht um.

In Deutschland sind alle Fledermausarten Europas streng geschĂŒtzt. Über streng geschĂŒtzte Arten in NRW informiert das Naturschutz-Fachinformationssystem des Landesamtes fĂŒr Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (vormals LÖBF). Dort sind zu allen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fledermausarten Kurzbeschreibungen, GefĂ€hrdungsursachen, Rasterkarten und vieles mehr zu finden. FĂŒr Bonn und Umgebung hat der BAFF seine Funddaten fĂŒr die Karten beigesteuert.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, FledermĂ€use an ihren Fortpflanzungs-, Wohn- und ZufluchtstĂ€tten – also in und an ihren Quartieren – durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder Ă€hnliche Handlungen zu stören. Quartiere dĂŒrfen nicht beschĂ€digt oder zerstört werden. LebensrĂ€ume, die fĂŒr die dort lebenden FledermĂ€use ĂŒberlebenswichtig und nicht ersetzbar sind, dĂŒrfen durch Bauvorhaben nicht beeintrĂ€chtigt werden.

Die generellen Schutzbestimmungen können ausnahmsweise außer Kraft gesetzt werden, wenn die zustĂ€ndige Naturschutzbehörde eine spezielle Ausnahmegenehmigung gibt. Auch wir brauchen fĂŒr viele unserer AktivitĂ€ten solche Genehmigungen. Deshalb haben wir regelmĂ€ĂŸige Kontakte zu den Unteren Landschaftspflegebehörden in der Stadt Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis (> BĂŒrgerinformationssystem > Anliegen: Naturschutz).

FĂŒr die Erhaltung der FledermĂ€use in Bonn und Umgebung sind die Schutzgebiete wichtig, die den fliegenden SĂ€ugetieren gute LebensrĂ€ume bieten. Besonders hervorzuheben sind die Naturschutzgebiete, die auch zum europĂ€ischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 gehören, nĂ€mlich die FFH-Gebiete Waldreservat Kottenforst, Siebengebirge sowie Siegaue und SiegmĂŒndung (Nr. DE-5308-303, DE-5309-301 und DE-5208-301).


Hier finden Sie eine Liste der europÀischen Fledermausarten.