Internationale Ãœbereinkommen
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Das EUROBATS-Sekretariat hat seinen Sitz im UN-Tower in Bonn.
In internationalen Übereinkommen (Abkommen, Konventionen) drücken Staatsregierungen ihren Willen zur Zusammenarbeit aus, um gemeinsame politische Ziele zu erreichen. Die Regelwerke legen fest, wozu sich die Vertragspartner verpflichten, worum sie sich bemühen wollen und was sie für nützlich halten. Die Vereinbarungen sind meistens nicht so bindend, dass ein Vertragspartner mit Strafen rechnen muss, falls er das Übereinkommen nicht vollständig umsetzt. Aber durch die schriftliche Vereinbarung von Zielen und Maßnahmen ist es für eine Regierung eben doch peinlich, wenn sie auf dem internationalen Parkett eingestehen müsste, nichts für die gemeinsame Sache getan zu haben.

Im Naturschutz wurden 1979 zwei internationale Übereinkommen geschlossen, die auch Fledermäuse betreffen:

• Die Berner Konvention, das Ãœbereinkommen zur Erhaltung der Pflanzen und Tiere sowie ihrer Lebensräume in Europa, fordert von allen Mitgliedstaaten des Europarates gesetzliche Schutzmaßnahmen für alle Fledermäuse mit Ausnahme der Zwergfledermaus. Da alle Staaten der Europäischen Union der Berner Konvention beigetreten waren, nahm die Europäische Kommission sie zum Vorbild für die Entwicklung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Da diese für die EU-Staaten bindend ist, hat die schwächere Berner Konvention keine Bedeutung mehr für den Fledermausschutz in Deutschland.

• Die Bonner Konvention, das Ãœbereinkommen zur Erhaltung wild lebender wandernder Tierarten (UNEP/CMS), nennt bedrohte Arten, für die sofortige Schutzmaßnahmen erforderlich sind, und Arten, für die Regionalabkommen nützlich wären. Solche Regionalabkommen sollen von denjenigen Mitgliedsstaaten der Bonner Konvention geschlossen werden, die grenzüberschreitende Populationen der jeweiligen Arten beherbergen. Da die Konvention alle europäischen Fledermausarten zu den Kandidaten für ein Regionalabkommen zählt, wurde 1991 das UNEP/EUROBATS-Abkommen vereinbart:

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EUROBATS
Das EUROBATS-Abkommen
Das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen EUROBATS fördert die internationale Zusammenarbeit im Fledermausschutz, insbesondere zum Wohle der weit wandernden Arten. Außerdem werden Bestandsüberwachungen, Forschungsvorhaben und die Information der Öffentlichkeit unterstützt. Wie die Bonner Konvention gehört das EUROBATS-Abkommen heute zum Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP. Das Sekretariat hat seinen Sitz im UN-Campus in Bonn (im "Langen Eugen"). Der BAFF pflegt einen engen Kontakt zu UNEP/EUROBATS und nimmt regelmäßig an der vom Sekretariat koordinierten Europäischen Fledermausnacht teil. Ausführliche Informationen über das Abkommen und seine Umsetzung in Europa finden sich auf der Homepage von EUROBATS.